Stundenzettel (Arbeitszeitnachweis)
Ein monatlicher Arbeitszeitnachweis für Beschäftigte, Aushilfen und Minijobber. Pro Arbeitstag tragen Sie Datum, Beginn, Ende, Pause und die geleisteten Stunden ein; die Monatssumme rechnet das Formular. Beschäftigte und Vorgesetzte bestätigen den Nachweis mit ihrer Unterschrift.
- Felder
- 152
- Seiten
- 2
- Papier
- A4
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Geprüft
Bevor Sie beginnen
Was Sie zum Ausfüllen brauchen
- Name der oder des Beschäftigten und Personalnummer
- Abrechnungsmonat
- Beginn, Ende und Pausen für jeden Arbeitstag
- Gegebenenfalls Urlaubs- und Krankheitstage
Was drin ist
152 Felder, bereit zum Ausfüllen
- 124TexteingabenNamen, Adressen, Beschreibungen
- 25Datumsangabenals echtes Datum geprüft
- 1Berechnetfüllen sich aus anderen Feldern
- 2UnterschriftenUnterschrift und Initialen
4 Pflichtfelder – der Editor zeigt beim Ausfüllen, wie viele noch offen sind.
Anleitung
So füllen Sie es aus: Stundenzettel (Arbeitszeitnachweis)
- 1
Kopf ausfüllen
Tragen Sie Name, Personalnummer, Abteilung und den Monat ein.
- 2
Tage erfassen
Pro Arbeitstag Datum, Beginn, Ende und Pause eintragen; die Arbeitsstunden als Dezimalzahl (7,5 statt 7:30).
- 3
Abwesenheiten vermerken
Urlaub, Krankheit oder Feiertage tragen Sie in der Spalte Bemerkung ein.
- 4
Summe prüfen und unterschreiben
Die Monatssumme berechnet das Formular. Beschäftigte und Vorgesetzte unterschreiben.
Online ausfüllen
So sieht das Ausfüllen aus

- Ausfüllen, Unterschriften anfordern und Formular erstellen sind drei Modi desselben Editors
- Beträge sind Formelfelder: Sie rechnen beim Tippen mit
- Der Feldnavigator zählt, was noch fehlt, und springt zum nächsten Feld
Gezeigt mit unserer Rechnungsvorlage. Beispielinhalt; die Namen sind frei erfunden.
Geschrieben für: Deutschland
Diese Vorlage ist ein allgemeines Muster und keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Ihr Einzelfall können Abweichungen erfordern; lassen Sie wichtige Verträge von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Von PDFBetter verfasst, zuletzt geprüft am 17. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Sagen Sie es uns.
Stundenzettel (Arbeitszeitnachweis): häufige Fragen
Ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht?
Ja. Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen. Für Minijobs und bestimmte Branchen schreibt das Mindestlohngesetz die Aufzeichnung ausdrücklich vor.
Wie lange muss ich Pausen machen?
Bei mehr als sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten (§ 4 Arbeitszeitgesetz). Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit.
Wie lange muss der Stundenzettel aufbewahrt werden?
Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz mindestens zwei Jahre. Als Teil der Lohnunterlagen werden sie in der Praxis oft länger aufbewahrt.
Bereit, wenn Sie es sind
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