Rechtsgültigkeit der E-Signatur
Sind elektronische Signaturen rechtsgültig? Meistens – mit Ausnahmen.
In den meisten Ländern genügt eine elektronische Signatur für alltägliche Verträge. Testamente, manche Immobilien- und Familiensachen sowie Gerichtsschriftsätze sind häufige Ausnahmen. Jede Länderseite nennt das Gesetz, verlinkt es und listet auf, was es ausnimmt.

4 Rechtsordnungen
Land auswählen
- DeutschlandVerordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 126 SchriftformGeprüft am 17. Oktober 2026
- Europäische UnionVerordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) · Verordnung (EU) 2024/1183 zur Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität (eIDAS 2.0)Geprüft am 17. Oktober 2026
- ÖsterreichVerordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) · Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG), BGBl. I Nr. 50/2016Geprüft am 17. Oktober 2026
- SchweizBundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES), SR 943.03 · Obligationenrecht (OR), SR 220 – Art. 11, 13 und 14 Abs. 2bisGeprüft am 17. Oktober 2026
Nachweise aus Sicht der Unterzeichnenden
Was Unterzeichnende sehen, wenn Sie mit PDFBetter versenden
Bevor sich das Dokument öffnet, lesen Unterzeichnende die vollständige Information zu elektronischen Dokumenten und stimmen zu – oder wählen Papier oder lehnen ab. Auf Wunsch des Absenders geben sie zuerst einen Einmalcode aus ihrer E-Mail ein. Ihre Unterschrift landet nur in den ihnen zugewiesenen Feldern, und jeder Schritt wird im Prüfprotokoll festgehalten.
Echte Bildschirme auf einem Smartphone. Beispielinhalt; die Namen sind frei erfunden.
Drei Stufen
Einfache, fortgeschrittene und qualifizierte Signatur
Für gewöhnliche Vereinbarungen akzeptieren die meisten Gesetze die erste Stufe. Die eIDAS-Verordnung der EU (Nr. 910/2014) definiert alle drei; andere Länder nutzen ähnliche Konzepte unter anderen Namen. Verlangt deutsches Recht die Schriftform, kann nur die qualifizierte Signatur sie ersetzen (§ 126a BGB) – in manchen Fällen nicht einmal diese.
1
Einfache elektronische Signatur (EES)
Jedes elektronische Zeichen Ihrer Zustimmung: ein getippter Name, eine gezeichnete Unterschrift, ein Klick auf „Ich stimme zu“. In der EU (eIDAS) und in den USA (ESIGN Act, UETA) darf ihr die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist. Ihr Gewicht im Streitfall hängt von den Nachweisen ab, wer wann unterschrieben hat.
Bietet PDFBetter
2
Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
Eine EU-Kategorie: Die Signatur ist eindeutig der unterzeichnenden Person zugeordnet und identifiziert sie, steht unter ihrer alleinigen Kontrolle und ist kryptografisch mit dem Dokument verbunden, sodass spätere Änderungen erkennbar sind. In der Praxis erfordert sie eine Identitätsprüfung und ein Signaturzertifikat.
3
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Eine fortgeschrittene Signatur, erstellt mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit und einem qualifizierten Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters von einer EU-Vertrauensliste. Nach eIDAS hat sie in allen EU-Mitgliedstaaten dieselbe Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
Bietet PDFBetter nicht
Was PDFBetter festhält
Jede Person mit eigenem Schlüssel. Jedes PDF versiegelt.
Jede unterzeichnende Person unterschreibt mit ihrem eigenen kryptografischen Schlüssel: Ihr Browser erzeugt einen Schlüssel, der das Gerät nie verlässt, und signiert damit eine Erklärung, die den SHA-256-Fingerabdruck des Dokuments mit genau ihren Eingaben verknüpft; PDFBetters Zertifizierungsstelle zertifiziert diesen Schlüssel. Jedes fertige PDF und sein Abschlusszertifikat werden digital versiegelt und unabhängig mit einem Zeitstempel versehen – ändert sich auch nur ein Byte, zeigen PDF-Reader es an. Die Nachweise – signierte Erklärungen, Geräte-Signaturen, Zertifikate und ein per Hash verkettetes Prüfprotokoll – stecken in der Datei selbst und werden 7 Jahre aufbewahrt.
Die Signaturanfragen sind nach den technischen Anforderungen an eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES), Art. 26 eIDAS-Verordnung, konzipiert: ein eigener Schlüssel je unterzeichnender Person, unter ihrer alleinigen Kontrolle und so mit dem Dokument verknüpft, dass jede Änderung erkennbar ist. Unterzeichnende werden per E-Mail (und optional per Einmalcode an diese Adresse) identifiziert, nicht per Ausweisdokument, SMS, Telefon oder Wissensabfrage. Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist es nicht, und das Siegel stammt aus PDFBetters eigener Zertifizierungsstelle, der Acrobat (noch) nicht standardmäßig vertraut; Änderungen erkennt es trotzdem. Verlangt ein Dokument gesetzlich eine qualifizierte Signatur (etwa für die Schriftform nach § 126a BGB), einen Notar oder eine handschriftliche Unterschrift, brauchen Sie dafür einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, den Notar oder Papier – nicht PDFBetter.


