Rechnung für Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Für Selbständige und Gewerbetreibende, die die Kleinunternehmerregelung nutzen und deshalb keine Umsatzsteuer berechnen. Die Vorlage weist keine Steuer aus und enthält den vorgeschriebenen Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.
- Felder
- 67
- Seiten
- 1
- Papier
- A4
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Geprüft
Bevor Sie beginnen
Was Sie zum Ausfüllen brauchen
- Ihre Steuernummer (oder USt-IdNr., falls vorhanden)
- Name und Anschrift des Kunden
- Leistungsdatum und Beschreibung der Leistung
- Ihre Bankverbindung
Was drin ist
67 Felder, bereit zum Ausfüllen
- 56TexteingabenNamen, Adressen, Beschreibungen
- 2Datumsangabenals echtes Datum geprüft
- 9Berechnetfüllen sich aus anderen Feldern
5 Pflichtfelder – der Editor zeigt beim Ausfüllen, wie viele noch offen sind.
Anleitung
So füllen Sie es aus: Rechnung für Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
- 1
Kopf ausfüllen
Tragen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Steuernummer ein, dazu den Kunden.
- 2
Leistungen eintragen
Erfassen Sie jede Leistung mit Menge und Preis. Ohne Umsatzsteuer ist der Preis zugleich der Endbetrag.
- 3
Hinweis stehen lassen
Der Satz zur Steuerbefreiung nach § 19 UStG ist Pflicht und bereits vorgedruckt.
Online ausfüllen
So sieht das Ausfüllen aus

- Ausfüllen, Unterschriften anfordern und Formular erstellen sind drei Modi desselben Editors
- Beträge sind Formelfelder: Sie rechnen beim Tippen mit
- Der Feldnavigator zählt, was noch fehlt, und springt zum nächsten Feld
Gezeigt mit unserer Rechnungsvorlage. Beispielinhalt; die Namen sind frei erfunden.
Geschrieben für: Deutschland
Diese Vorlage ist ein allgemeines Muster und keine Steuerberatung. Klären Sie Sonderfälle mit Ihrer Steuerberaterin, Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Von PDFBetter verfasst, zuletzt geprüft am 17. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Sagen Sie es uns.
Rechnung für Kleinunternehmer (§ 19 UStG): häufige Fragen
Wer ist Kleinunternehmer?
Seit 2025 gilt: Der Umsatz im Vorjahr lag nicht über 25.000 € und liegt im laufenden Jahr nicht über 100.000 €. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung ab diesem Umsatz.
Welcher Hinweis muss auf die Rechnung?
Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Weisen Sie keinesfalls Umsatzsteuer aus, sonst schulden Sie diese dem Finanzamt.
Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nein. Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ausgenommen. Empfangen können müssen sie E-Rechnungen trotzdem.
Bereit, wenn Sie es sind
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