Mahnung und Zahlungserinnerung
Wenn ein Kunde eine Rechnung nicht bezahlt, erinnern Sie ihn mit diesem Brief freundlich oder bestimmt an die Zahlung. Wählen Sie die Mahnstufe von der Zahlungserinnerung bis zur letzten Mahnung; offene Beträge, Verzugszinsen und Kosten werden zur Gesamtforderung addiert.
- Felder
- 22
- Seiten
- 1
- Papier
- A4
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Geprüft
Bevor Sie beginnen
Was Sie zum Ausfüllen brauchen
- Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und ursprüngliches Zahlungsziel
- Den offenen Betrag nach eventuellen Teilzahlungen
- Ihre Bankverbindung und eine neue, konkrete Zahlungsfrist
Was drin ist
22 Felder, bereit zum Ausfüllen
- 14TexteingabenNamen, Adressen, Beschreibungen
- 4Datumsangabenals echtes Datum geprüft
- 1Berechnetfüllen sich aus anderen Feldern
- 2AuswahlKontrollkästchen, Optionen, Dropdowns
- 1UnterschriftenUnterschrift und Initialen
9 Pflichtfelder – der Editor zeigt beim Ausfüllen, wie viele noch offen sind.
Anleitung
So füllen Sie es aus: Mahnung und Zahlungserinnerung
- 1
Brief adressieren
Tragen Sie Ihren Absender und die Anschrift des Schuldners ein, dazu Ort und Datum.
- 2
Mahnstufe wählen
Für den ersten Hinweis genügt die Zahlungserinnerung. Ist der Kunde bereits im Verzug, wählen Sie die Mahnung oder die letzte Mahnung.
- 3
Forderung aufschlüsseln
Tragen Sie den offenen Rechnungsbetrag ein und, falls der Kunde im Verzug ist, Verzugszinsen und Mahnkosten. Die Gesamtforderung wird berechnet.
- 4
Frist setzen und senden
Nennen Sie ein konkretes Datum, meist 7 bis 14 Tage später. Die letzte Mahnung schicken Sie am besten nachweisbar, etwa per Einwurf-Einschreiben.
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So sieht das Ausfüllen aus

- Ausfüllen, Unterschriften anfordern und Formular erstellen sind drei Modi desselben Editors
- Beträge sind Formelfelder: Sie rechnen beim Tippen mit
- Der Feldnavigator zählt, was noch fehlt, und springt zum nächsten Feld
Gezeigt mit unserer Rechnungsvorlage. Beispielinhalt; die Namen sind frei erfunden.
Geschrieben für: Deutschland
Diese Vorlage ist ein allgemeines Muster und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie im Zweifel Ihren Einzelfall mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
Von PDFBetter verfasst, zuletzt geprüft am 17. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Sagen Sie es uns.
Mahnung und Zahlungserinnerung: häufige Fragen
Wann ist ein Kunde im Zahlungsverzug?
Mit Ablauf eines im Kalender bestimmten Zahlungsziels oder durch eine Mahnung nach Fälligkeit. Ohne Mahnung tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein; bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf hinweist (§ 286 BGB).
Wie hoch sind Verzugszinsen?
Gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, zwischen Unternehmen 9 Prozentpunkte (§ 288 BGB). Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank halbjährlich.
Darf ich Mahngebühren verlangen?
Nur Ihre tatsächlichen Kosten ab Verzugseintritt, etwa Porto und Material; Gerichte erkennen meist nur wenige Euro an. Die erste Mahnung, die den Verzug erst auslöst, ist nicht erstattungsfähig. Von Unternehmen können Sie zusätzlich eine Pauschale von 40 € verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB).
Wie viele Mahnungen muss ich schicken?
Gesetzlich genügt eine einzige. Bleibt die Zahlung aus, können Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid online über das Mahnportal der Länder beantragen.
Bereit, wenn Sie es sind
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