Auslagenerstattung
Wer für Arbeitgeber oder Verein etwas aus eigener Tasche bezahlt hat, etwa Büromaterial, Bewirtung oder ein Bahnticket, beantragt die Erstattung mit diesem Formular. Jede Ausgabe steht mit Beleg in einer Zeile, die Summe wird berechnet, und eine zweite Person gibt die Zahlung frei.
- Felder
- 78
- Seiten
- 1
- Papier
- A4
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Geprüft
Bevor Sie beginnen
Was Sie zum Ausfüllen brauchen
- Originalbelege oder Belegfotos mit fortlaufender Nummer
- Zweck jeder Ausgabe (Projekt, Veranstaltung, Kostenstelle)
- Ihre IBAN für die Überweisung
Was drin ist
78 Felder, bereit zum Ausfüllen
- 60TexteingabenNamen, Adressen, Beschreibungen
- 14Datumsangabenals echtes Datum geprüft
- 2Berechnetfüllen sich aus anderen Feldern
- 2UnterschriftenUnterschrift und Initialen
3 Pflichtfelder – der Editor zeigt beim Ausfüllen, wie viele noch offen sind.
Anleitung
So füllen Sie es aus: Auslagenerstattung
- 1
Angaben zur Person
Tragen Sie Name, Abteilung oder Verein und den Abrechnungszeitraum ein.
- 2
Belege nummerieren
Geben Sie jedem Beleg eine Nummer und übertragen Sie Datum, Zweck, Zahlungsempfänger und Betrag in die Tabelle.
- 3
Summe prüfen
Die Gesamtsumme rechnet das Formular. Ein erhaltener Vorschuss wird abgezogen.
- 4
Freigeben lassen
Unterschreiben Sie und lassen Sie die Abrechnung von Vorgesetzten, Kassenwart oder Vorstand freigeben. Belegfotos hängen Sie als weitere Seiten an.
Online ausfüllen
So sieht das Ausfüllen aus

- Ausfüllen, Unterschriften anfordern und Formular erstellen sind drei Modi desselben Editors
- Beträge sind Formelfelder: Sie rechnen beim Tippen mit
- Der Feldnavigator zählt, was noch fehlt, und springt zum nächsten Feld
Gezeigt mit unserer Rechnungsvorlage. Beispielinhalt; die Namen sind frei erfunden.
Geschrieben für: Deutschland
Diese Vorlage ist ein allgemeines Muster und keine Steuerberatung. Klären Sie Sonderfälle mit Ihrer Steuerberaterin, Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Von PDFBetter verfasst, zuletzt geprüft am 17. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Sagen Sie es uns.
Auslagenerstattung: häufige Fragen
Ist die Erstattung von Auslagen steuerpflichtig?
Echter Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG ist steuerfrei, wenn Sie im Interesse des Arbeitgebers bezahlt haben und einzeln mit Beleg abrechnen.
Wie lange habe ich Zeit, Auslagen einzureichen?
Gesetzlich gilt die allgemeine Verjährung, aber Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten oft Ausschlussfristen von wenigen Monaten. Reichen Sie Belege deshalb zeitnah ein.
Reicht ein Foto des Kassenbons?
Für die Buchhaltung meist ja, wenn das Foto vollständig und lesbar ist und die Firma ein ordnungsgemäßes Verfahren zum Ersetzen von Papierbelegen hat. Fragen Sie im Zweifel nach, ob das Original aufbewahrt werden muss.
Bereit, wenn Sie es sind
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