Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos (DSGVO)
Wer Fotos oder Videos von Personen auf der Website, in sozialen Netzwerken oder in einer Broschüre veröffentlicht, braucht in der Regel deren Einwilligung. Die Vorlage nennt den Verantwortlichen, den Anlass, die Medien, in denen die Bilder erscheinen, und die Speicherdauer und informiert über das Widerrufsrecht. Für Kinder unterschreiben die Sorgeberechtigten.
- Felder
- 24
- Seiten
- 2
- Papier
- A4
Online ohne Konto ausfüllen. Das leere PDF ist kostenlos und funktioniert in jedem PDF-Reader. Für den Download einer ausgefüllten Kopie aus dem Editor brauchen Sie ein kostenloses Konto – 3 Downloads pro Monat, ohne Wasserzeichen. Tarife ansehen
Geprüft
Bevor Sie beginnen
Was Sie zum Ausfüllen brauchen
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (Verein, Firma, Schule)
- Anlass der Aufnahmen und Zweck der Veröffentlichung
- Medien, in denen veröffentlicht wird
- Bei Minderjährigen: Unterschrift der Sorgeberechtigten
Was drin ist
24 Felder, bereit zum Ausfüllen
- 10TexteingabenNamen, Adressen, Beschreibungen
- 3Datumsangabenals echtes Datum geprüft
- 9AuswahlKontrollkästchen, Optionen, Dropdowns
- 2UnterschriftenUnterschrift und Initialen
5 Pflichtfelder – der Editor zeigt beim Ausfüllen, wie viele noch offen sind.
Anleitung
So füllen Sie es aus: Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos (DSGVO)
- 1
Verantwortlichen eintragen
Wer veröffentlicht die Bilder? Name, Anschrift und eine Kontaktmöglichkeit für den Widerruf.
- 2
Anlass und Zweck
Beschreiben Sie, wann und wofür fotografiert wird, etwa „Sommerfest des TSV Musterstadt am 12. Juli 2026, Vereinschronik“.
- 3
Medien auswählen
Die betroffene Person kreuzt an, in welchen Medien ihre Bilder erscheinen dürfen. Jedes Medium ist einzeln wählbar.
- 4
Unterschreiben
Die abgebildete Person unterschreibt, bei Kindern die Sorgeberechtigten; ab etwa 14 Jahren sollte das Kind zusätzlich unterschreiben.
Online ausfüllen
So sieht das Ausfüllen aus

- Ausfüllen, Unterschriften anfordern und Formular erstellen sind drei Modi desselben Editors
- Beträge sind Formelfelder: Sie rechnen beim Tippen mit
- Der Feldnavigator zählt, was noch fehlt, und springt zum nächsten Feld
Gezeigt mit unserer Rechnungsvorlage. Beispielinhalt; die Namen sind frei erfunden.
Geschrieben für: Deutschland
Diese Vorlage ist ein allgemeines Muster und keine Rechtsberatung. Ergänzen Sie die Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO, die für Ihre Organisation gelten, und fragen Sie im Zweifel Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihren Datenschutzbeauftragten.
Von PDFBetter verfasst, zuletzt geprüft am 17. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Sagen Sie es uns.
Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos (DSGVO): häufige Fragen
Brauche ich für jedes Foto eine Einwilligung?
Nicht immer. Bei Versammlungen und öffentlichen Veranstaltungen, bei denen die Menge im Vordergrund steht, oder wenn Personen nur Beiwerk sind, kann eine Veröffentlichung ohne Einwilligung zulässig sein (§ 23 KUG). Für Porträts, Gruppenfotos im Verein und alle Bilder von Kindern holen Sie besser eine Einwilligung ein.
Kann die Einwilligung widerrufen werden?
Ja, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Gedruckte Exemplare müssen nicht zurückgerufen werden, Bilder auf der Website und in sozialen Netzwerken sind aber zu entfernen.
Wie lange muss ich die Einwilligung aufbewahren?
So lange, wie Sie die Bilder nutzen, und darüber hinaus, solange Sie die Einwilligung noch nachweisen müssen. Die DSGVO verlangt, dass Sie die Einwilligung belegen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO).
Bereit, wenn Sie es sind
Jetzt ausfüllen: Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos (DSGVO) – ohne Konto zum Start.