Quittung über die Mietkaution
Mit der Kautionsquittung bestätigt der Vermieter, dass er die Mietsicherheit erhalten hat. Für Mieter ist sie wichtig, um die Kaution beim Auszug zurückzufordern; sie hält auch fest, ob in Raten gezahlt wurde.
- Felder
- 13
- Seiten
- 1
- Papier
- A4
Online ohne Konto ausfüllen. Das leere PDF ist kostenlos und funktioniert in jedem PDF-Reader. Für den Download einer ausgefüllten Kopie aus dem Editor brauchen Sie ein kostenloses Konto – 3 Downloads pro Monat, ohne Wasserzeichen. Tarife ansehen
Geprüft
Bevor Sie beginnen
Was Sie zum Ausfüllen brauchen
- Kautionsbetrag (höchstens drei Nettokaltmieten)
- Zahlungsart und Datum
- Mietobjekt und Mietbeginn
Was drin ist
13 Felder, bereit zum Ausfüllen
- 7TexteingabenNamen, Adressen, Beschreibungen
- 3Datumsangabenals echtes Datum geprüft
- 2AuswahlKontrollkästchen, Optionen, Dropdowns
- 1UnterschriftenUnterschrift und Initialen
6 Pflichtfelder – der Editor zeigt beim Ausfüllen, wie viele noch offen sind.
Anleitung
So füllen Sie es aus: Quittung über die Mietkaution
- 1
Beteiligte und Wohnung
Mieter, Vermieter und Mietobjekt eintragen.
- 2
Betrag und Raten
Tragen Sie die gezahlte Rate oder den Gesamtbetrag ein und kreuzen Sie an, um welche Rate es sich handelt.
- 3
Anlageform notieren und unterschreiben
Notieren Sie, wo die Kaution angelegt wird, und lassen Sie den Vermieter unterschreiben.
Online ausfüllen
So sieht das Ausfüllen aus

- Ausfüllen, Unterschriften anfordern und Formular erstellen sind drei Modi desselben Editors
- Beträge sind Formelfelder: Sie rechnen beim Tippen mit
- Der Feldnavigator zählt, was noch fehlt, und springt zum nächsten Feld
Gezeigt mit unserer Rechnungsvorlage. Beispielinhalt; die Namen sind frei erfunden.
Geschrieben für: Deutschland
Dies ist eine allgemeine Vorlage. Prüfen Sie, bevor Sie sich darauf verlassen, ob Klauseln und Felder zu Ihrer Situation und den Vorschriften an Ihrem Ort passen.
Von PDFBetter verfasst, zuletzt geprüft am 17. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Sagen Sie es uns.
Quittung über die Mietkaution: häufige Fragen
Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens das Dreifache der Nettokaltmiete (§ 551 Abs. 1 BGB). Betriebskostenvorauszahlungen zählen nicht mit.
Darf ich die Kaution in Raten zahlen?
Ja, in drei gleichen monatlichen Raten. Die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren mit den nächsten Mietzahlungen.
Muss der Vermieter die Kaution getrennt anlegen?
Ja, getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.
Bereit, wenn Sie es sind
Jetzt ausfüllen: Quittung über die Mietkaution – ohne Konto zum Start.