Abmahnung (Arbeitgeber an Beschäftigte)
Eine Abmahnung ist in der Regel Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Sie wirkt nur, wenn sie den Vorfall konkret beschreibt, das Fehlverhalten rügt und für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen ankündigt. Diese Vorlage führt durch genau diese drei Teile.
- Felder
- 19
- Seiten
- 1
- Papier
- A4
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Geprüft
Bevor Sie beginnen
Was Sie zum Ausfüllen brauchen
- Name und Anschrift der oder des Beschäftigten
- Datum, Uhrzeit und genaue Beschreibung des Vorfalls
- Die verletzte Pflicht aus Arbeitsvertrag, Weisung oder Betriebsordnung
- Gegebenenfalls Zeugen oder Belege
Was drin ist
19 Felder, bereit zum Ausfüllen
- 14TexteingabenNamen, Adressen, Beschreibungen
- 3Datumsangabenals echtes Datum geprüft
- 2UnterschriftenUnterschrift und Initialen
8 Pflichtfelder – der Editor zeigt beim Ausfüllen, wie viele noch offen sind.
Anleitung
So füllen Sie es aus: Abmahnung (Arbeitgeber an Beschäftigte)
- 1
Vorfall konkret beschreiben
Was ist wann und wo passiert? Pauschale Vorwürfe wie „häufig unpünktlich“ reichen nicht; nennen Sie jeden Vorfall mit Datum und Uhrzeit.
- 2
Pflicht benennen
Nennen Sie die Regel, gegen die verstoßen wurde, etwa die Arbeitszeit aus dem Arbeitsvertrag oder die Pflicht zur Krankmeldung.
- 3
Konsequenz ankündigen
Der vorgedruckte Satz kündigt für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung an.
- 4
Zustellen und Empfang bestätigen
Übergeben Sie die Abmahnung persönlich und lassen Sie den Empfang unten bestätigen, oder stellen Sie sie per Boten zu.
Online ausfüllen
So sieht das Ausfüllen aus

- Ausfüllen, Unterschriften anfordern und Formular erstellen sind drei Modi desselben Editors
- Beträge sind Formelfelder: Sie rechnen beim Tippen mit
- Der Feldnavigator zählt, was noch fehlt, und springt zum nächsten Feld
Gezeigt mit unserer Rechnungsvorlage. Beispielinhalt; die Namen sind frei erfunden.
Geschrieben für: Deutschland
Diese Vorlage ist ein allgemeines Muster und keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Ihr Einzelfall können Abweichungen erfordern; lassen Sie wichtige Verträge von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Von PDFBetter verfasst, zuletzt geprüft am 17. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Sagen Sie es uns.
Abmahnung (Arbeitgeber an Beschäftigte): häufige Fragen
Muss eine Abmahnung schriftlich sein?
Gesetzlich nicht, aber die Schriftform ist wegen der Beweisbarkeit dringend zu empfehlen. Für einen späteren Kündigungsschutzprozess müssen Sie Inhalt und Zugang nachweisen können.
Wie viele Abmahnungen braucht es vor einer Kündigung?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Meist genügt eine einschlägige Abmahnung für dasselbe Fehlverhalten; bei sehr schweren Pflichtverletzungen kann sie ganz entbehrlich sein.
Kann sich die oder der Beschäftigte wehren?
Ja. Beschäftigte können eine Gegendarstellung zur Personalakte geben und bei unberechtigten Abmahnungen die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Besteht ein Betriebsrat, kann er hinzugezogen werden.
Bereit, wenn Sie es sind
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