Zum Inhalt springen
PDFBetter

Bundesagentur für Arbeit · Deutschland (bundesweit)

Formular EB: Einkommensbescheinigung – Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts

Aktuelle Fassung: Jobcenter-Einkommensbescheinigung – 10/2026 (geprüft auf arbeitsagentur.de am 17. Oktober 2026)

Die Einkommensbescheinigung des Jobcenters als Arbeitgeber am Bildschirm ausfüllen: Arbeitsentgelt, Arbeitszeit und Abzüge bescheinigen, unterschreiben und weitergeben.

Zum Ausfüllen brauchen Sie kein Konto. Zum Herunterladen, Drucken oder Versenden des ausgefüllten Formulars brauchen Sie ein kostenloses Konto – 3 Downloads pro Monat, ohne Wasserzeichen.

Seite geprüft

Formular

EB

Herausgegeben von
Bundesagentur für Arbeit
Gilt in
Deutschland (bundesweit)
Fassung
Jobcenter-Einkommensbescheinigung – 10/2026

Offizielle Quelle

PDFBetter steht nicht in Verbindung mit Bundesagentur für Arbeit, wird nicht von dort unterstützt und handelt nicht in dessen Auftrag. Wir öffnen das Formular von arbeitsagentur.de, und Sie füllen es in unserem Editor aus. Lesen Sie vor dem Einreichen die Hinweise des Herausgebers.

Worum es geht

Wofür Formular EB gedacht ist

Die Einkommensbescheinigung füllt ausschließlich der Arbeitgeber aus. Sie weist dem Jobcenter nach, wie hoch das Arbeitsentgelt einer Person ist, die Leistungen nach dem SGB II bezieht oder beantragt. Arbeitgeber sind auf Verlangen zur Ausstellung verpflichtet.

Hier ausfüllen

Von arbeitsagentur.de zu Ihrer ausgefüllten Kopie

  1. 1

    Abgerufen von arbeitsagentur.de

    Das aktuelle Original-PDF der Behörde – keine abgetippte Kopie.

  2. 2

    Öffnet sich im Editor

    Ausfüllbare Felder funktionieren wie vorgesehen; auf einer flachen Seite tippen Sie mit Textfeldern.

  3. 3

    Ihre ausgefüllte Kopie

    Herunterladen, drucken, unterschreiben oder senden – das Original bleibt unverändert.

Wer es einreicht

  • Arbeitgeber von Beschäftigten, die Leistungen nach dem SGB II beantragen oder beziehen
  • Beschäftigte geben das Formular an ihren Arbeitgeber weiter

Was Sie brauchen

  • Lohnabrechnungen der betreffenden Monate
  • Angaben zu Arbeitszeit, Beschäftigungsbeginn und Art der Beschäftigung
  • Kundennummer bzw. BG-Nummer der beschäftigten Person (steht auf dem Schreiben des Jobcenters)

Feld für Feld

So füllen Sie Formular EB aus

  1. 1

    Beschäftigte Person eintragen

    Übernehmen Sie Name und, falls vorhanden, Kundennummer und BG-Nummer aus dem Schreiben des Jobcenters.

  2. 2

    Entgelt je Monat bescheinigen

    Tragen Sie Brutto, gesetzliche Abzüge und Netto für die erfragten Monate ein, dazu Einmalzahlungen und Zuschläge.

  3. 3

    Unterschreiben und abstempeln

    Unterschreiben Sie als Arbeitgeber, fügen Sie bei Bedarf einen Firmenstempel hinzu und geben Sie die Bescheinigung zurück.

Wohin damit

An das Jobcenter, das die Bescheinigung angefordert hat, oder an die beschäftigte Person, die sie dort einreicht.

Einreichungswege ändern sich. Prüfen Sie Anschrift oder Online-Portal auf arbeitsagentur.de, bevor Sie es absenden.

Formular EB: häufige Fragen

Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, die Bescheinigung auszufüllen?

Ja. Auf Verlangen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters müssen Arbeitgeber sie ausstellen (§§ 57, 58 und 60 SGB II). Fehlende oder falsche Angaben sind eine Ordnungswidrigkeit.

Kann die beschäftigte Person das Formular selbst ausfüllen?

Nein. Das Formular weist ausdrücklich darauf hin, dass nur der Arbeitgeber es ausfüllt.

Reicht nicht einfach die Lohnabrechnung?

Manche Jobcenter akzeptieren Lohnabrechnungen. Fordert das Jobcenter aber ausdrücklich die Einkommensbescheinigung an, sollten Sie sie verwenden.