Bundesagentur für Arbeit · Deutschland (bundesweit)
Formular EB: Einkommensbescheinigung – Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts
Aktuelle Fassung: Jobcenter-Einkommensbescheinigung – 10/2026 (geprüft auf arbeitsagentur.de am 17. Oktober 2026)
Die Einkommensbescheinigung des Jobcenters als Arbeitgeber am Bildschirm ausfüllen: Arbeitsentgelt, Arbeitszeit und Abzüge bescheinigen, unterschreiben und weitergeben.
Zum Ausfüllen brauchen Sie kein Konto. Zum Herunterladen, Drucken oder Versenden des ausgefüllten Formulars brauchen Sie ein kostenloses Konto – 3 Downloads pro Monat, ohne Wasserzeichen.
Seite geprüft
Formular
EB
- Herausgegeben von
- Bundesagentur für Arbeit
- Gilt in
- Deutschland (bundesweit)
- Fassung
- Jobcenter-Einkommensbescheinigung – 10/2026
Offizielle Quelle
PDFBetter steht nicht in Verbindung mit Bundesagentur für Arbeit, wird nicht von dort unterstützt und handelt nicht in dessen Auftrag. Wir öffnen das Formular von arbeitsagentur.de, und Sie füllen es in unserem Editor aus. Lesen Sie vor dem Einreichen die Hinweise des Herausgebers.
Worum es geht
Wofür Formular EB gedacht ist
Die Einkommensbescheinigung füllt ausschließlich der Arbeitgeber aus. Sie weist dem Jobcenter nach, wie hoch das Arbeitsentgelt einer Person ist, die Leistungen nach dem SGB II bezieht oder beantragt. Arbeitgeber sind auf Verlangen zur Ausstellung verpflichtet.
Hier ausfüllen
Von arbeitsagentur.de zu Ihrer ausgefüllten Kopie
- 1
Abgerufen von arbeitsagentur.de
Das aktuelle Original-PDF der Behörde – keine abgetippte Kopie.
- 2
Öffnet sich im Editor
Ausfüllbare Felder funktionieren wie vorgesehen; auf einer flachen Seite tippen Sie mit Textfeldern.
- 3
Ihre ausgefüllte Kopie
Herunterladen, drucken, unterschreiben oder senden – das Original bleibt unverändert.
Wer es einreicht
- Arbeitgeber von Beschäftigten, die Leistungen nach dem SGB II beantragen oder beziehen
- Beschäftigte geben das Formular an ihren Arbeitgeber weiter
Was Sie brauchen
- Lohnabrechnungen der betreffenden Monate
- Angaben zu Arbeitszeit, Beschäftigungsbeginn und Art der Beschäftigung
- Kundennummer bzw. BG-Nummer der beschäftigten Person (steht auf dem Schreiben des Jobcenters)
Feld für Feld
So füllen Sie Formular EB aus
- 1
Beschäftigte Person eintragen
Übernehmen Sie Name und, falls vorhanden, Kundennummer und BG-Nummer aus dem Schreiben des Jobcenters.
- 2
Entgelt je Monat bescheinigen
Tragen Sie Brutto, gesetzliche Abzüge und Netto für die erfragten Monate ein, dazu Einmalzahlungen und Zuschläge.
- 3
Unterschreiben und abstempeln
Unterschreiben Sie als Arbeitgeber, fügen Sie bei Bedarf einen Firmenstempel hinzu und geben Sie die Bescheinigung zurück.
Wohin damit
An das Jobcenter, das die Bescheinigung angefordert hat, oder an die beschäftigte Person, die sie dort einreicht.
Einreichungswege ändern sich. Prüfen Sie Anschrift oder Online-Portal auf arbeitsagentur.de, bevor Sie es absenden.
Formular EB: häufige Fragen
Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, die Bescheinigung auszufüllen?
Ja. Auf Verlangen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters müssen Arbeitgeber sie ausstellen (§§ 57, 58 und 60 SGB II). Fehlende oder falsche Angaben sind eine Ordnungswidrigkeit.
Kann die beschäftigte Person das Formular selbst ausfüllen?
Nein. Das Formular weist ausdrücklich darauf hin, dass nur der Arbeitgeber es ausfüllt.
Reicht nicht einfach die Lohnabrechnung?
Manche Jobcenter akzeptieren Lohnabrechnungen. Fordert das Jobcenter aber ausdrücklich die Einkommensbescheinigung an, sollten Sie sie verwenden.
